Travel-S Mietbedingung

13. Allgemeine Mietbedingungen für Leihbikes von Travel-S

Die Mietgebühr beträgt:

Level 1 und 2: 68 € Teilkasko/Leihtag, 74 € Vollkasko/Leihtag

Level 3: 74 € Teilkasko/Leihtag, 80 € Vollkasko/Leihtag


13.1. Das Fahrrad und seine Benutzung

Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrads an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem funktionsfähigen, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das Fahrrad in üblicher Weise des Mountainbike Sports benutzen, es besteht Helmpflicht, Alkoholverbot und Verbot von Einnahme bewusstseinsverändernder Substanzen und Medikamente. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.

13.2. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrads dem Vermieter mitzuteilen. Der Mieter haftet für Diebstahl und alle Schäden über 500 €, sofern die Versicherung 30 € einmalig für den Leihzeitraum bezahlt wurde, die auf Unfall, Haftpflicht, Diebstahl sowie nicht vorsätzliches oder mutwilliges Handeln zurück zu führen sind (beispielsweise das Leihbike immer sichern und absperren, korrekt abstellen um insbesondere Lackschäden zu vermeiden, usw.).

13.3. Versicherung / Schaden / Reparatur

Die Kosten für Verschleißteile trägt der Vermieter.

Durch den Mieter verursachte Schäden werden wie folgt verrechnet:

Teilkaskoversicherung:

Wird eine Reparatur oder Ersatz notwendig, trägt der Vermieter die Kosten bis 500 € sofern die Versicherung 6 €/Tag für den Leihzeitraum bezahlt wurde, alle Kosten über 500 € trägt der Mieter.

Vollkaskao:

Wird eine Reparatur oder Ersatz notwendig, trägt der Vermieter die Kosten sofern die Versicherung 12 €/Tag für den Leihzeitraum bezahlt wurde.

Anfallende Reparaturen und Ersatzteile werden ausschließlich durch von Travel-S in Auftrag gegebenes Fachpersonal mit neuen Originalteilen durchgeführt und behoben.

13.4. Unfall/Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall oder Sturz verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Alle Unfallfolgen und –kosten mit und von Dritten trägt der Mieter selbst.

Haftung bei Diebstahl:

a) mit Teilkaskoversicherung haftet der Mieter für den Marktwert des Fahrrads abzüglich 500 €

b) mit Vollkaskoversicherung haftet der Vermieter.

13.5. Haftung

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Übergabe des Fahrrads. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Fahrrads und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten, wie oben genannt. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei. Der Mieter haftet für sonstige unvorhersehbare Ereignisse und Unfälle während der Mietdauer, wie oben genannt.

13.6. Rückgabe

Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, wird dem Mieter für jeden angefangenen Tag der Tagesmietzins berechnet und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrads, aufgetretene Mängel und Beschädigungen, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

13.7. Die Mietgebühr beträgt:

Level 1 und 2: 68 € Teilkasko/Leihtag, 74 € Vollkasko/Leihtag

Level 3: 74 € Teilkasko/Leihtag, 80 € Vollkasko/Leihtag 

13.8.

Anfallende Reparaturen und Ersatzteile werden ausschließlich durch von Travel-S in Auftrag gegebenes Fachpersonal mit neuen Originalteilen durchgeführt und behoben.

Bei einem Totalschaden des Rahmen wird ein fabrikneuer Rahmen ersetzt.

Bei Diebstahl wird der Marktwert wie folgt errechnet:Erste Jahr, Neupreis abzgl. 15%, für alle weiteren Jahre 10%.

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