Travel-S Reisebedingungen

Travel-S E-MTB Reisebdingungen

REISEBEDINGUNGEN VON PAUSCHALANGEBOTEN VON TRAVEL-S EMTB für Buchungen ab dem 01.07.2018

 

Die nachstehenden unverbindlichen "Allgemeinen Reisebedingungen" gelten für Verträge, welche die Erbringung einer Gesamtheit von Reiseleistungen (Reise) im Sinne der §§ 651a ff. BGB des Bürgerlichen Gesetzbuches durch eine Tourismusstelle als Reiseveranstalter zum Gegenstand haben.

 

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und Travel-S E-MTB und MTB Reisen, Jürgen Sedlmair, nachstehend Travel-S abgekürzt, im Buchungsfall ab dem 01.07.2018 zustande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

1. Abschluss des Pauschalreisevertrages, Verpflichtung des Kunden

1.1. Für alle Buchungswege gilt:

a) Grundlage des Angebots von Travel-S und der Buchung des Kunden sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von Travel-S für die jeweilige Reise, soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von Travel-S vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von Travel-S vor, an das Travel-S für die Dauer von 7 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, soweit Travel-S bezüglich des neuen Angebots auf die Änderung hingewiesen und seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Travel-S die Annahme durch ausdrückliche Erklärung oder Anzahlung erklärt.

c) Die von Travel-S gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per SMS oder per Telefax erfolgt, gilt:

a) Solche Buchungen (außer mündliche und telefonische) sollen mit dem Buchungsformular von Travel-S erfolgen (bei E-Mails durch Übermittlung des ausgefüllten und unterzeichneten Buchungsformulars als Anhang). Mit der Buchung bietet der Kunde Travel-S den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An die Buchung ist der Kunde 7 Werktage gebunden.

b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch Travel-S zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird Travel-S dem Kunden eine der den gesetzlichen Vorgaben zu deren Inhalt entsprechenden Reisebestätigung in Textform übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

c) Unterbreitet Travel-S, gegebenenfalls nach vorheriger Abstimmung mit dem Kunden über seine Wünsche, dem Kunden ein verbindliches und konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Reisezeitraum, so kommt der Vertrag abweichend von den vorstehenden Bestimmungen dadurch zu Stande, dass der Kunde dieses Angebot ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen in der von Travel-S angegebenen Form und Frist annimmt. In diesem Fall kommt der Vertrag mit Eingang der Annahmeerklärung des Kunden bei Travel-S zu Stande. Travel-S wird den Kunden vom Eingang der Annahmeerklärung unterrichten. Die Rechtsverbindlichkeit des Vertrages ist jedoch unabhängig davon, ob dem Kunden diese Benachrichtigung zugeht.

1.3. Bei Buchungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z.B. Internet, App, Telemedien) gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Kunden wird der Ablauf der elektronischen Buchung in der entsprechenden Anwendung von Travel-S erläutert.

b) Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Buchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Sprache.

d) Soweit der Vertragstext von Travel-S im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde darüber und über die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

e) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig anmelden“ bietet der Kunde Travel-S den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Kunde 7 Werktage ab Absendung der elektronischen Erklärung gebunden.

f) Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

g) Die Übermittlung der Buchung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig anmelden" begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Pauschalreisevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Travel-S ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Reisebestätigung von Travel-S beim Kunden zu Stande.

i) Erfolgt die Reisebestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig anmelden“ durch entsprechende unmittelbare Darstellung der Reisebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Pauschalreisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Reisebestätigung beim Kunden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. Soweit dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung auf einem dauerhaften Datenträger und zum Ausdruck der Reisebestätigung angeboten wird. Die Verbindlichkeit des Pauschalreisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. Travel-S wird dem Kunden zusätzlich eine Ausfertigung der Reisebestätigung in Textform übermitteln.

1.4. Travel-S weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 5). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

1.5. Anmeldeschluß für Pauschalreisen ist mind. 60 Tage vor Tourstart, bei individuellen Reisen ist der Anmeldeschluß mind. 150 Tage vor dem vereinbarten Tourstart.

2. Bezahlung

2.1. Travel-S und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Kunden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Kundengeldabsicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde. Nach Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung des Sicherungsscheines eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 7 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 30 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

2.2. Soweit die Reiseleistungen keine Beförderung des Kunden von seinem Wohnort oder einem anderen Ausgangspunkt zum Ort der vertraglichen Leistungen und/oder zurück enthalten und im Einzelfall vereinbart ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige Anzahlung erst am Ende der Reise nach Erhalt aller Reiseleistungen zahlungsfällig ist, besteht keine Verpflichtung zur Insolvenzabsicherung und zur Übergabe eines Sicherungsscheins. Dies gilt auch, wenn eine Anzahlung und/oder Restzahlung vor Reiseende vereinbart wurde, Travel-S in der Buchungsbestätigung jedoch auf eine solche Anzahlung bzw. Vorauszahlung ausdrücklich verzichtet.

2.3. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, obwohl Travel-S zur ordnungsgemäßen Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, seine gesetzlichen Informationspflichten erfüllt hat und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht, so ist Travel-S berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5zu belasten.

3. Änderungen von Vertragsinhalten vor Reisebeginn, die nicht den Reisepreis betreffen

3.1. Abweichungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Travel-S nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind Travel-S vor Reisebeginn und während Reise gestattet, soweit die Abweichungen unerheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Travel-S und der ausführende Guide sind berechtigt die geplante Streckenführung zu ändern, wenn außergwöhnliche, gefährliche und unvorhergesehene Situationen (z.B. Wetter, Unfall) vorkommen. Alle Streckenangaben in Länge (km) und Höhe (hm) sind Cirka-Angaben und können ggf. abweichen. Ebenso können sich Ziel- und Etappenorte durch Buchung von Hotelkontingenten ändern.

3.2. Travel-S ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund klar, verständlich und in hervorgehobener Weise zu informieren.

3.3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Hatte Travel-S für die Durchführung der geänderten Reise/Streckenführung bei gleichwertiger Beschaffenheit zum gleichen Preis geringere Kosten, ist dem Kunden der Differenzbetrag entsprechend § 651m Abs. 2 BGB zu erstatten.

3.4. Die Einteilung von Guide und Fahrer obliegt Travel-S.

3.5. Bei allen MTB- und E-MTB – Reisen besteht Helmpflicht (mit geschlossenem Riemen), Alkoholverbot während der Tour, die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und an das Gelände angepasstes Fahr-/Verhalten.

3.6. Alle MTB- und E-MTB-Reisen finden bei jedem Wetter statt, außer bei erheblichen Gefahren für Leben und Gesundheit bei außergewöhnlichen Situationen (z.B. Wetter), bei denen eine situative Änderung der Strecke nicht möglich ist.

3.7. Corona:

Jede/r TN verpflichtet sich die Anweisungen und Vorgaben der Regierung einzuhalten um sich, andere TN und das Travel-S – und Hotel - Personal zu schützen. Eine Nasen- und Mundmaske ist verpflichtend mitzuführen. Jeder/m TN hat alle Vorkehrungen zu treffen, dass er nicht angesteckt werden kann, ein Risiko kann nie gänzlich ausgeschlossen werden. Die Guides sind für die Einhaltung verantwortlich. Bei Nichtbefolgung kann ein Tourausschluß die Folge sein. Keine Tourteilnahme bei einer Coconaerkrankung und positivem Coronatest.

4. Preiserhöhung, Preissenkung

4.1. Travel-S behält sich nach Maßgabe der § 651f, 651g BGB und der nachfolgenden Regelungen vor, den im Pauschalreisevertrag vereinbarten Reisepreis zu erhöhen, soweit

a) eine Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger

b) eine Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder

c) Eine Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse sich unmittelbar auf den Reisepreis auswirkt.

4.2. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern Travel-S den Reisenden in Textform klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe zu unterrichtet und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilt.

4.3. Die Preiserhöhung berechnet sich wie folgt:

a) Bei Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen nach 4.1a) kann Travel-S den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

     n Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Travel-S vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen.

     n Anderenfalls werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann Travel-S vom Kunden verlangen.

b) Bei Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben gem. 4.1b) kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

c) Bei Erhöhung der Wechselkurse gem. 4.1c) kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für Travel-S verteuert hat.

4.4. Travel-S ist verpflichtet, dem Kunden/Reisenden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.1 a) -c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für Travel-S führt. Hat der Kunde/Reisende mehr als den hiernach geschuldeten Betrag gezahlt, ist der Mehrbetrag von Travel-S zu erstatten. Travel-S darf jedoch von dem zu erstattenden Mehrbetrag die Travel-S tatsächlich entstandenen Verwaltungsausgaben abziehen. Travel-S hat dem Kunden /Reisenden auf dessen Verlangen nach-zuweisen, in welcher Höhe Verwaltungsausgaben entstanden sind.

4.5. Preiserhöhungen sind nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.

4.6. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Kunde berechtigt, innerhalb einer von Travel-S gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten. Erklärt der Kunde nicht innerhalb der von Travel-S gesetzten Frist ausdrücklich gegenüber diesem den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag, gilt die Änderung als angenommen.

5. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/ Stornokosten

5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Travel-S unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären, falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt in Textform zu erklären.

5.2. Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert Travel-S den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann Travel-S eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle von Travel-S unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.

5.3. Stornierung

Pauschalreisen:

Travel-S hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Stornosätze sind den konkreten individuellen Gegebenheiten von Travel-S und der Reiseart angepasst. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt berechnet:

a) im Falle der/die Stornierende bringt kompletten Ersatz entstehen keine Stornierungskosten, ebenfalls wenn von einer möglichen Warteliste ein/e Nachrücker/in eintritt, wird in beiden Fällen eine Umbuchungspauschale von 100 € berechnet.

b) bis zum 45. Tag vor Reisebeginn wird eine Bearbeitungspauschale von 100 € zzgl. einer Aufwandspauschale für Mehraufwendungen (bsp. zusätzliche Werbung, Risikoabschätzung Fixkostenanteil) von 150 € berechnet.

c) ab dem 44. Tag vor Reisebeginn werden die tatsächlich entstanden Kosten (bsp. Unterkunftskosten) zzgl. Mehraufwendungen und Fixkostenanteil berechnet. Die Fixkosten werden offengelegt und wie folgt berechnet:

44. bis 31. Tag: 50%, 30. bis 15. Tag: 70%, 14. bis 3. Tag: 80%, 2. und 1. Tag und Nichtanreise 100%.

Im Falle einer Belegung des Reiseplatz einer ausgebuchten Reise durch kurzfristige Nachrücker oder Warteliste wird lediglich eine Umbuchungspauschale von 100 € verrechnet, zzgl. eventueller tatsächlich entstanden Kosten.

Individuelle Sondergruppen Reisen:

Der Reisepreis für Sondergruppen-Reisen wird mit den tatsächlich entstehenden Kosten und aufgrund der Teilnehmer/innenanzahl kalkuliert. Im Fall einer Stornierung würden sich die Kosten für alle anderen Teilnehmer entsprechend erhöhen. Um diese Erhöhung des Reisepreises für die restlichen Teilnehmer/innen zu vermeiden, betragen die Stornokosten für den/die Stornierende/n 100% des Fixkostenanteils zzgl. der tatsächlich entstanden Kosten (bsp. Hotelgebühren), ohne Berücksichtigung des temporären Zugangs der Stornierung.

5.4. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, Travel-S nachzuweisen, dass Travel-S überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die von Travel-S geforderten Stornoierungskosten.

5.5. Travel-S behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit Travel-S nachweist, dass Travel-S wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist Travel-S verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.6. Ist Travel-S infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, hat er unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rücktrittserklärung zu leisten.

5.7. Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 e BGB von Travel-S durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn Sie Travel-S 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

5.8. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

5.9. Für individuell geplante Sondertouren und Sondergruppen gilt die Stornostaffel E. 

6. Umbuchungen

6.1. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchung) besteht nicht. Dies gilt nicht, wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil Travel-S keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat; in diesem Fall ist die Umbuchung kostenlos möglich. Wird in den übrigen Fällen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vorgenommen, kann Travel-S bei Einhaltung der nachstehenden Fristen ein Umbuchungsentgelt vom Kunden pro von der Umbuchung betroffenen Reisenden erheben. Soweit vor der Zusage der Umbuchung nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, beträgt das Umbuchungsentgelt jeweils bis zu dem Zeitpunkt des Beginns der zweiten Stornostaffel der jeweiligen Reiseart gemäß vorstehender Regelung in Ziffer 5, € 50,- pro betroffenen Reisenden.

6.2. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf der Fristen erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Pauschalreisevertrag gemäß Ziffer 5 zu den Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Teilnehmerzahl

7.1. Travel-S kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung von Travel-S beim Kunden muss in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung angegeben sein.

b) Travel-S hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Reisebestätigung anzugeben.

c) Travel-S ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Ein Rücktritt von Travel-S später als 30 Tage vor Reisebeginn ist unzulässig. Gesetzlicher Reiserücktritt des Veranstalters bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl: mind. 30 Tage vor Reisebeginn.

7.2. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück, Ziffer 5.6. gilt entsprechend.

8. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

8.1. Travel-S kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende ungeachtet einer Abmahnung von Travel-S nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt nicht, soweit das vertragswidrige Verhalten ursächlich auf einer Verletzung von Informationspflichten von Travel-S beruht.

8.2. Kündigt Travel-S, so behält Travel-S den Anspruch auf den Reisepreis; Travel-S muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Travel-S aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8.3. Bei allen MTB- und E-MTB – Reisen besteht Helmpflicht (mit geschlossenem Riemen), Alkoholverbot während der Tour, die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung und an das Gelände angepasstes Fahr-/Verhalten. Im Falle eines Verstoßes durch den Reisenden und vorangegangener Abmahnung ist Travel-S und der Guide berechtigt, den Reisenden von der Tour auszuschließen.

9. Obliegenheiten des Kunden/ Reisenden

9.1. Reiseunterlagen

a) Der Kunde hat Travel-S oder seinen Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zu informieren, wenn er die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Bahnticket, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von Travel-S mitgeteilten Frist erhält.

b) Der Kunde ist verpflichtet den Gesundheits-Check innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Reiseunterlagen an Travel-S ausgefüllt zurückzusenden und ggf. Gesundheitsänderungen bis zum Tourstart Travel-S oder dem Guide mitzuteilen.

9.2. Mängelanzeige / Abhilfeverlangen

a) Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.

b) Soweit Travel-S infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend machen

c) Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von Travel-S vor Ort zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von Travel-S vor Ort nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel an Travel-S unter der mitgeteilten Kontaktstelle von Travel-S zur Kenntnis zu bringen; über die Erreichbarkeit des Vertreters von Travel-S bzw. seiner Kontaktstelle vor Ort wird in der Reisebestätigung unterrichtet. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Pauschalreise gebucht hat, zur Kenntnis bringen.

d) Der Vertreter von Travel-S ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

9.3. Fristsetzung vor Kündigung

Will der Kunde/Reisende den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er Travel-S zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von Travel-S verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

10. Beschränkung der Haftung

10.1. Die vertragliche Haftung von Travel-S für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von dieser Haftungsbeschränkung unberührt.

10.2. Travel-S haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von Travel-S sind und getrennt ausgewählt wurden. Die §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB bleiben hierdurch unberührt. Travel-S haftet jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Travel-S ursächlich geworden ist.

11. Geltendmachung von Ansprüchen, Adressat

Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB hat der Kunde/Reisende gegenüber Travel-S geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Pauschalreise über diesen Reisevermittler gebucht war. Eine Geltendmachung in Textform wird empfohlen.

12. Alternative Streitbeilegung, Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Travel-S weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass Travel-S nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für Travel-S verpflichtend würde, informiert Travel-S die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Travel-S weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

12.2. Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und Travel-S die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können Travel-S ausschließlich an deren Sitz verklagen.

12.3. Für Klagen von Travel-S gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Travel-S vereinbart.

13. Allgemeine Mietbedingungen für Leihbikes von Travel-S

13.1. Das Fahrrad und seine Benutzung

Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrrads an, dass es sich mitsamt Zubehör in einem funktionsfähigen, mangelfreien und sauberen Zustand befindet. Der Mieter darf das Fahrrad in üblicher Weise des Mountainbike Sports benutzen, es besteht Helmpflicht, Alkoholverbot und Verbot von Einnahme bewusstseinsverändernder Substanzen und Medikamente. Das Fahrrad darf nur vom Mieter gefahren werden. Die Straßenverkehrsordnung ist einzuhalten.

13.2. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrrad pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an einem sicheren Ort im verschlossenen Zustand abzustellen. Der Mieter verpflichtet sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Fahrrads dem Vermieter mitzuteilen. Der Mieter haftet für Diebstahl und alle Schäden über 500 €, sofern die Versicherung 30 € einmalig für den Leihzeitraum bezahlt wurde, die auf Unfall, Haftpflicht, Diebstahl sowie nicht vorsätzliches oder mutwilliges Handeln zurück zu führen sind (beispielsweise das Leihbike immer sichern und absperren, korrekt abstellen um insbesondere Lackschäden zu vermeiden, usw.).

13.3. Versicherung / Schaden / Reparatur

Die Kosten für Verschleißteile trägt der Vermieter.

Durch den Mieter verursachte Schäden werden wie folgt verrechnet:

Teilkaskoversicherung:

Wird eine Reparatur oder Ersatz notwendig, trägt der Vermieter die Kosten bis 500 € sofern die Versicherung 6 €/Tag für den Leihzeitraum bezahlt wurde, alle Kosten über 500 € trägt der Mieter.

Vollkaskao:

Wird eine Reparatur oder Ersatz notwendig, trägt der Vermieter die Kosten sofern die Versicherung 12 €/Tag für den Leihzeitraum bezahlt wurde.

Anfallende Reparaturen und Ersatzteile werden ausschließlich durch von Travel-S in Auftrag gegebenes Fachpersonal mit neuen Originalteilen durchgeführt und behoben.

13.4. Unfall/Diebstahl

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall oder Sturz verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhandengekommen ist. Alle Unfallfolgen und –kosten mit und von Dritten trägt der Mieter selbst.

Haftung bei Diebstahl:

a) mit Teilkaskoversicherung haftet der Mieter für den Marktwert des Fahrrads abzüglich 500 €

b) mit Vollkaskoversicherung haftet der Vermieter.

13.5. Haftung

Der Vermieter haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei Übergabe des Fahrrads. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für schuldhafte Beschädigungen des Fahrrads und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten, wie oben genannt. Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei. Der Mieter haftet für sonstige unvorhersehbare Ereignisse und Unfälle während der Mietdauer, wie oben genannt.

13.6. Rückgabe

Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, wird dem Mieter für jeden angefangenen Tag der Tagesmietzins berechnet und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden in Rechnung gestellt. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Fahrrads, aufgetretene Mängel und Beschädigungen, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

13.7. Die Mietgebühr beträgt:

Level 1 und 2: 68 € Teilkasko/Leihtag, 74 € Vollkasko/Leihtag

Level 3: 74 € Teilkasko/Leihtag, 80 € Vollkasko/Leihtag

 

 

 

13.8.

Anfallende Reparaturen und Ersatzteile werden ausschließlich durch von Travel-S in Auftrag gegebenes Fachpersonal mit neuen Originalteilen durchgeführt und behoben.

Bei einem Totalschaden des Rahmen wird ein fabrikneuer Rahmen ersetzt.

Bei Diebstahl wird der Marktwert wie folgt errechnet:

Erste Jahr, Neupreis abzgl. 15%, für alle weiteren Jahre 10%.

14.1. Abschluss

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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© Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt; Deutscher Tourismusverband e.V. und Noll & Hütten Rechtsanwälte, Stuttgart | München, 2017-2018

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Reiseveranstalter ist:

Jürgen Sedlmair, Travel-S E-MTB Reisen, Bergahm 5 c, D-83556 Griesstätt, Tel. 0049 / 8039 / 8279930,

E-Mail: emtb@travel-s.de, www.travel-s.de

 

 

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